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Fristenrechner Nebenkostenabrechnung

Frist für die Abrechnung berechnen.

Geben Sie das Ende des Abrechnungszeitraums ein. Der Rechner zeigt den regulären spätesten Mitteilungstermin nach § 556 Abs. 3 BGB.

Zeitraum eingeben

Ende des Zeitraums

Beispiel: Bei einer Abrechnung für das Kalenderjahr ist dies der 31. Dezember.

Das Datum wird ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und weder übertragen noch gespeichert.

Frist verständlich erklärt

Zwölf Monate nach dem Zeitraum.

Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2026 mitgeteilt werden.

Nach Ablauf der regulären Frist ist eine Nachforderung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

§ 556 BGB beim Bundesministerium der Justiz

Frist im Blick?

Unterlagen frühzeitig vorbereiten.

Je früher Rechnungen, Mieterdaten, Verteilerschlüssel und Verbrauchswerte vollständig vorliegen, desto früher kann die Abrechnung erstellt werden.

LEUKOSTA beginnt nach vollständigem Eingang der benötigten Daten zügig mit der Bearbeitung und bleibt während des gesamten Ablaufs Ihre feste Ansprechpartnerin.