Fristenrechner Nebenkostenabrechnung
Frist für die Abrechnung berechnen.
Geben Sie das Ende des Abrechnungszeitraums ein. Der Rechner zeigt den regulären spätesten Mitteilungstermin nach § 556 Abs. 3 BGB.
Frist verständlich erklärt
Zwölf Monate nach dem Zeitraum.
Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2026 mitgeteilt werden.
Nach Ablauf der regulären Frist ist eine Nachforderung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
§ 556 BGB beim Bundesministerium der JustizFrist im Blick?
Unterlagen frühzeitig vorbereiten.
Je früher Rechnungen, Mieterdaten, Verteilerschlüssel und Verbrauchswerte vollständig vorliegen, desto früher kann die Abrechnung erstellt werden.
LEUKOSTA beginnt nach vollständigem Eingang der benötigten Daten zügig mit der Bearbeitung und bleibt während des gesamten Ablaufs Ihre feste Ansprechpartnerin.
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